Flugreisen mit Musikinstrumenten stellen die Nerven von Musikerinnen und Musikern oft auf harte Proben. Die EU hat dazu nun neue Regeln geschaffen: Instrumente dürfen gemäß der Einigung grundsätzlich mit in die Kabine, wenn Sicherheits-, Kapazitäts- und Gepäckregeln eingehalten werden. Größere Instrumente (Kontrabass?) können auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz mitreisen, bestimmte Steuern und Gebühren (!) fallen dafür nicht an. Ist der Transport in der Kabine nicht möglich, sollen Instrumente unter geeigneten Bedingungen im Frachtraum befördert
werden (beispielsweise in einem unserer Flightcases 😉
Bislang gibt es in Europa keine einheitlichen Regeln für den Transport von Musikinstrumenten im Flugzeug. Jede Fluglinie handelt im eigenen Ermessen. Dass die Bestimmungen oftmals nicht klar und eindeutig sind, erschwert das Reisen zusätzlich. „Musikinstrumente werden damit ausdrücklich als wertvolle und beruflich notwendige Arbeitsmittel anerkannt. Das stärkt die Position von Musiker*innen“, sagt Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, zu den neuen EU-Regelungen.
„Jetzt sind die Fluggesellschaften gefragt, ihre Beförderungsbestimmungen so umsichtig anzupassen, dass Preise und Bedingungen für die Mitnahme von Instrumenten in der Kabine im Vorfeld klar definiert sind. Die bisher uneinheitlichen Richtlinien der Fluggesellschaften müssen vergleichbar werden, damit so viel Transparenz und Sicherheit wie möglich entstehen“, so die Sprecherinnen des Musikrats weiter.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die politische Einigung noch formal billigen. Zwölf Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt werden die neuen Regeln in der Praxis gelten.












