Nachdem die Geigerin Caroline Widmann sich bei einem Flug gezwungen sah, ihre Guadagnini-Geige ohne schützenden Koffer mit ins Flugzeug zu nehmen, wandte sie sich an den Lufthansa-Vorstand. Mit Erfolg: die Fluggesellschaft passte nun ihre Mitnahmeregeln für Musikinstrumente an:
Dabei wird eine Summenregel angewendet: Höhe plus Breite plus Tiefe des verpackten Instruments darf in Summe nicht mehr als 125 Zentimeter betragen. Auf diese Weise können auch Instrumente mit an Bord genommen werden, die länger als das reguläre Höchstmaß von 55 Zentimetern sind. Die Anpassung der Regelung für kleine Musikinstrumente haben wir aufgrund verschiedener Kundenfeedbacks überdacht und umgesetzt.
Für den Kontrabass bliebt damit zwar alles beim alten – aber die Mitnahme eines Kontrabass-Bogens in die Flugzeug-Kabine könnte nun erleichtert worden sein.












